Seit der Änderung unserer Gebührensatzung im Mai 2019 gibt es bei uns eine neue Karte: die Partnerkarte.
Was ist eine Partnerkarte?
Bisher war es so, dass unsere Büchereiausweise auf Partner*innen im gleichen Haushalt übertragbar waren. Das ist natürlich immer noch möglich.
Zusätzlich kann man jetzt aber für Partner*innen auch eine Partnerkarte ausstellen lassen. Die statt 20 € Jahresgebühr nur 5 € Gebühr kostet. Die Gültigkeitsdauer der Partnerkarte ist immer die gleiche wie die Gültigkeit der “Hauptkarte”.
Damit hat man nicht zwei Büchereiausweise für ein Büchereikonto, es sind zwei getrennte Konten. Aber das zweite Konto ist deutlich günstiger.
Da eine Ausleihe am Selbstverbucher nur mit dem Büchereiausweis möglich ist, und die Ausweise gerne mal bei dem/der Partner*in sind, der/die gerade nicht in der Bücherei ist, wollten wir damit eine einfache Möglichkeit schaffen, dass beide Partner jederzeit ausleihen können. Ohne zwei Mal die Jahresgebühr zahlen zu müssen.
Als Partner gelten alle, die im gleichen Haushalt leben. Unabhängig von Heiratsurkunden, Geschlecht etc.. Bei der Anmeldung wird von beiden Partnern ein Personalausweis benötigt. Wer nur einen Reisepass besitzt, muss zusätzlich einen Nachweis des Wohnortes mitbringen, zum Beispiel die Meldebescheinigung.